Heimordnung

Wir wünschen Ihnen einen schönen und angenehmen Aufenthalt und würden uns freuen, wenn Sie dafür sorgen, dass folgende Punkte beachtet werden:

 
(Der Begriff „Landheim“ in den folgenden Punkten schließt die Blockhütte mit ein.)
 

  1. Das Landheim ist kein Hotel. Es ist ein Haus i.d.R. für Selbstversorger. Deshalb muss jeder Rücksicht nehmen, wenn er die Einrichtungen des Hauses nutzt. Nur so wird auch für die nachfolgenden Gruppen der Aufenthalt erfreulich. Helfen Sie dabei.

  2. Das Landheim mit dem naturbelassenen Grundstück sowie den umliegenden Ländereien ist für die Zeit Ihres Aufenthaltes Ihr zu Hause. Achten Sie darauf, dass keine Schäden entstehen. Halten Sie bitte die Mitglieder Ihrer Gruppe dazu an, Haus und Einrichtung aber auch die umgebende Natur zu schonen.

  3. Handtücher, Gepäckstücke und andere Gegenstände gehören nicht auf die Betten. Die Decken dürfen nicht aus den Schlafräumen mit hinausgenommen werden. Dies gilt auch für das im Landheim befindliche Mobiliar sowie andere dort befindliche Geräte und Gegenstände.

  4. Im Landheim darf nicht geraucht und kein offenes Licht (Feuer, Kerzen etc.) entzündet werden. Außerhalb des Gebäudes ist offenes Feuer und Rauchen im Wald wegen der Brandgefahr nicht erlaubt.

  5. Es wird erwartet, dass jeder Mieter die Freizügigkeit im Landheim Immer zu schätzen weiß und sich verpflichtet fühlt, vor Abreise die Heimleitung auf entstandene Schäden aufmerksam zu machen. Alle Schäden sind vollwertig zu ersetzen. Das gilt auch für Anlagen und Gebäude auf dem Grundstück.

 


Diese Information ist Bestandteil des Mietvertrages.